Hinweis zur Offenlegungsverordnung

Art. 5 - Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen.

Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.